Regularien zur Einreichung von Berichten und Bildmaterial
Zur Sicherung der Qualität von Veröffentlichungen sowie zur rechtlichen Absicherung gelten für die Erstellung und Einreichung von Berichten die folgenden verbindlichen Vorgaben:
1. Wahrheitsgemäße Berichterstattung:
Es wird der höchstmögliche Wert auf Authentizität und Faktentreue gelegt. Alle in den Berichten gemachten Angaben, Daten und Fakten müssen der Wahrheit entsprechen und im Vorfeld sorgfältig auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
2. Transparenz und Quellenangaben:
Werden Zitate, Daten, Studien oder andere inhaltliche Bezüge von Dritten verwendet, sind diese eindeutig als solche zu kennzeichnen. Entsprechende Quellen (inklusive des Urhebers bzw. der Publikation) müssen stets vollständig und transparent angegeben werden.
3. Urheberrecht und Bildnutzung:
Für alle eingereichten Bilder, Grafiken und Illustrationen müssen die uneingeschränkten Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung vorliegen.
- Das bedeutet: Es muss entweder die eigene Urheberschaft bestehen oder die ausdrückliche, schriftliche Freigabe des Urhebers / der Urheberin zur Nutzung und Veröffentlichung (inklusive Namensnennung) im Vorfeld eingeholt worden sein.
- Zu jedem Bild ist der korrekte Bildnachweis (Name des Fotografen / der Fotografin) zu erbringen.
4. Datenschutz und DSGVO-Konformität:
Der Schutz personenbezogener Daten richtet sich nach den zwingenden Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Personenbezogene Daten im Text:
Namen oder andere identifizierbare Daten von Dritten dürfen nur genannt werden, wenn deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt oder ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. - Recht am eigenen Bild:
Sind auf den eingereichten Fotos Personen deutlich erkennbar, muss sichergestellt sein, dass diese der Anfertigung und der Veröffentlichung des Bildes ausdrücklich zugestimmt haben (Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
5. Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI):
Der Einsatz von generativer KI, wie zum Beispiel ChatGPT, Midjourney oder DALL-E, erfordert unbedingte Transparenz. Der Einsatz von generativer KI, wie ChatGPT, Midjourney und DALL-E, erfordert unbedingte Transparenz:
- KI-generierte Texte: Sofern ganze Passagen oder relevante Teile eines Berichts mithilfe von KI generiert wurden, ist dies bei der Einreichung zwingend anzugeben. Die volle inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit der Fakten (Vermeidung von „Halluzinationen“) verbleibt bei der Autorenschaft.
- KI-generierte Bilder: Bilder, die vollständig oder in wesentlichen Teilen durch eine KI erstellt wurden, müssen explizit als solche gekennzeichnet werden (z. B. „Bild generiert mit [Name des KI-Tools]“). Es muss sichergestellt sein, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Anbieters eine Publikation gestatten.
Mit der Einreichung eines Beitrags wird bestätigt, dass diese Richtlinien zur Kenntnis genommen wurden und die übermittelten Inhalte den genannten Anforderungen in vollem Umfang entsprechen.
